Wir können nicht zaubern, aber schnell und zuverlässig helfen!
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Alle Fahrten müssen von den jeweiligen Krankenkassen im VORAUS genehmigt werden. Ausnahmen sind Fahrten zur stationären Krankenhausaufnahme oder bei Entlassung nach Hause. Bitte stellen Sie einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Die Genehmigung durch die Krankenkasse muss bei jeder Fahrt vorher vorgelegt werden, ansonsten zählt es wie eine private Fahrt, deren Kosten wir Ihnen bei Zielankunft bar in Rechnung stellen müssten.

Überblick Fahrservice Krankenfahrten

Krankenfahrten für alle Kassen (normal Pkw)

Haben Patienten die Voraussetzung für eine Krankenfahrt (genehmigter Transportschein durch die Kasse), so können wir sie zu Ärzten, Krankenhäusern oder Therapeuten fahren. Die Abrechnung erfolgt dann zwischen uns und der Kasse. Der Eigenanteil/Zuzahlung muss in bar an den Fahrer entrichtet werden.

Krankenfahrten für alle Kassen - BHT (Behindertentransport im Roll - oder Tragestuhl)

Für Patienten, welche im Rollstuhl sitzen oder mit dem Tragestuhl transportiert werden müssen gilt:

  • Nach Auftragserteilung wird der Patient von der Wohnung abgeholt und zum Arzt gefahren
  • Wenn nötig begleitet und nach telefonischer Rücksprache wieder zurückgefahren

Auch hier gilt: Ist der Patient nicht zuzahlungsbefreit, so hat er den gesetzlichen Eigenanteil zu entrichten.

Desweiteren führen wir folgende Krankenfahrten durch

  • Fahrten zu ambulanten Operationen
  • Fahrten zu stationären Behandlungen
  • Strahlen - und Chemotherapien
  • Fahrten im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall (BG)

Gern erklären wir Ihnen, welche Genehmigung Sie für die jeweilige Fahrt benötigen.

Häufig gestellte Fragen

Ich habe einen Transportschein vom Arzt. Mit diesem kann ich jetzt kostenlos gefahren werden?
Nur wenn eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt (Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert), Bl (Blind), H (Hilflosigkeit) oder Pflegestufe 2 oder 3).
Ich muss zum Arzt/ ins Krankenhaus. Welche Unterlagen sind erforderlich, um von Ihnen befördert zu werden?
Wir benötigen von Ihnen den Transportschein vom einweisenden Arzt, mit Angaben der medizinisch-technischen Ausstattung (siehe Punkte 5,6,7 in der Ausfüllhilfe). Liegt kein Transportschein vor, muss die Fahrt privat gezahlt werden. Die Kosten können bei der Krankenkasse, mit der Bitte um Rückerstattung, eingereicht werden.
Holen Sie mich von der Wohnungstür ab und bringen Sie mich auch in die Arztpraxis hinein?
Ja.
Führen Sie ein Arztgespräch durch bzw. begleiten Sie mich auch direkt während des Arztgespräches?
Nein, das dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht.
Ich habe einen Transportschein für eine Chemo-/Bestrahlungsserie vom Arzt erhalten. Was muss ich jetzt tun, um von Ihnen befördert zu werden?
Wir vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin und klären mit Ihnen alles vor Ort.

Hinweise

Zuzahlungen/ Gesetzlicher Eigenanteil

Gilt nur für Fahrten, die durch die Krankenkasse genehmigt wurden. Ansonsten ist der volle Fahrpreis an den Fahrer in bar zu entrichten.

  • 10 % des Fahrpreises
  • mindestens 5,00 € pro Fahrt
  • maximal 10,00 € pro Fahrt

Der Fahrer stellt Ihnen eine Quittung über die entrichtete Zuzahlung aus, diese können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sind Sie im Besitz eines "Zuzahlungsbefreiungsausweises", so hat dieser nur eine befristete Gültigkeit (ca. 1 Jahr).

Fahrten zu ambulanten Behandlungen

Sind Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den auf der Rückseite eingetragenen Merkzeichen:

  • "aG" für außergewöhnlich gehbehindert
  • "H" für Hilflosigkeit
  • "bl" für blind

oder haben Sie (der Angehörige) eine Pflegestufe 2 oder 3 gilt: Sie haben eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung.

Nach Bestätigung/Genehmigung durch die Krankenkasse - oft durch einen Ausweis oder ein Schreiben - können Sie auch ambulante Fahrten ohne vorherige Genehmigung durchführen lassen.

Grundsatz

Wir benötigen für jede Fahrt eine Verordnung einer Krankenbeförderung! Gern sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich.

Ausfüllhilfe

1
Gebührenfrei = Zuzahlungsbefreit oder G.pflichtig = Die gesetzl. Zuzahlung muss geleistet werden
2
Sind Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den auf der Rückseite eingetragenen Merkzeichen oder haben Sie die Pflegestufe 2 oder 3
3
Krankenfahrten für alle Kassen
4
Krankenfahrten für alle Kassen. BHT (Behindertentransport im Roll- oder Tragestruhl).
5
Krankenfahrten für alle Kassen ohne medizinisch-technische Ausstattung
6 und 7
Krankenfahrten für alle Kassen - BHT (Behindertentransport im Roll- oder Tragestruhl). Der Arzt entscheidet über die Ausstattung.
8
Eine ambulante Behandlung beim Vertragsarzt bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse.
9
Transportweg
10
Nein - Da wir keine medizinisch-fachliche Betreuung leisten.